Praxis für
Gesundheitsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen
< zurück zu LeistungenDie Jugendgesundheitsuntersuchung J2 wird im Alter von 16-18 Jahren fällig. Sie ist Voraussetzung dafür als Minderjähriger eine Ausbildung oder eine gewerbliche Arbeit zu beginnen und ist vom Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Dem zukünftigen Arbeitgeber berichten wir nichts über eventuelle Krankheiten, sondern informieren ihn lediglich über medizinisch notwendige Einschränkungen bei der Berufsausübung.
Das müssen Sie im Detail wissen:
Für die Gesundheitsuntersuchung benötigen wir etwas Zeit. Wir geben Ihnen einen gesonderten Termin während der Öffnungszeiten der Praxis.